Chatbot Haftung
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Wer haftet, wenn Ihr Chatbot sich irrt?

Ihr Chatbot redet. Und Sie haften.

Die deutsche Medienaufsicht hat am 14. Juli 2026 eine Grenze verschoben. Die ZAK, die Aufsichtskommission der Landesmedienanstalten, hat erstmals Bescheide gegen Google und Perplexity erlassen. Grundlage ist ein Rechtsgutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Kernsatz: Was eine KI-Suche als Antwort ausgibt, ist ein eigener Inhalt des Anbieters. Kein neutrales Weiterreichen fremder Quellen. Das Haftungsprivileg des Digital Services Act greift hier nicht.

Klingt nach einem Konflikt zwischen Aufsicht und den großen Plattformen. Ist es auch. Aber die Frage, die mir Unternehmerinnen und Unternehmer diese Woche stellen, ist eine andere: Was heißt das für uns, wenn wir einen Chatbot auf unserer Homepage betreiben?

Der Gedanke hinter dem Gutachten trifft jeden

Die Bescheide richten sich gegen Suchmaschinen. Google zeigt seine KI-Übersichten so prominent, dass die klassische Linkliste in den Hintergrund rückt. Die Aufseher sehen darin eine Benachteiligung journalistischer Angebote und ein Thema der Vielfaltssicherung. Für einen Onlineshop oder einen Handwerksbetrieb mit Service-Bot ist das erst einmal weit weg.

Der juristische Gedanke dahinter aber ist es nicht. Er lautet: Wer eine KI Informationen zusammenfassen, vermischen und verdichten lässt, produziert damit einen neuen, eigenen Inhalt. Und für eigene Inhalte trägt man die Verantwortung. Auch für die, die falsch sind. Das Gutachten nennt ausdrücklich halluzinierte Falschinformationen.

Genau das macht Ihr Chatbot auf der Homepage. Er nimmt Ihre Produktdaten, Ihre AGB, ein paar Webseiten und formt daraus eine Antwort in eigenen Worten. Diese Antwort steht auf Ihrer Seite, in Ihrem Namen, in Ihrem Design. Die Vorstellung, das sei nur eine Maschine und habe mit Ihnen nichts zu tun, hält rechtlich nicht.

Zwei blinde Flecken

Ich sehe hier zwei Probleme, und sie zeigen in unterschiedliche Richtungen.

Das erste liegt bei der Regulierung. Das Gutachten und die Bescheide zielen auf KI-Suchmaschinen und auf Vielfaltssicherung. Eine eigene Telemedien-Kategorie im Medienstaatsvertrag ist gefordert, mit Transparenz und Sorgfaltspflichten. Der Firmen-Chatbot, der Kunden berät, kommt darin nicht vor. Er ist keine Suchmaschine und sortiert keine Nachrichten. Er fällt durch das Raster einer Regulierung, die für Google gebaut wird. Wer als Gesetzgeber nur auf die großen Plattformen schaut, lässt tausende kleinere Anwendungen im unklaren.

Das zweite Problem liegt bei den Unternehmen selbst. Viele behandeln den Chatbot wie ein Gadget. Schnell ein Modell angebunden, ein paar Dokumente hochgeladen, live. Wer haftet, wenn der Bot einem Kunden einen Rabatt verspricht, den es nicht gibt? Wenn er eine falsche Frist nennt und daraus ein Schaden entsteht? Wenn er eine Aussage über einen Wettbewerber erfindet? Diese Fragen sind nicht neu. Ein kanadisches Gericht hat Air Canada 2024 für eine falsche Auskunft des eigenen Chatbots haften lassen. Das Tribunal wertete den Bot als Teil der Unternehmenswebsite. Das aktuelle Gutachten verschiebt nun auch in Deutschland die Denkrichtung: Die KI-Antwort ist Ihre Aussage.

Was das konkret bedeutet

Regulatorische Klarheit für Firmen-Chatbots gibt es noch nicht. Verantwortung gibt es schon. Beides gehört zusammen, und beides sollten Sie ernst nehmen, bevor der Gesetzgeber nachzieht.

Praktisch heißt das für mich dreierlei.

Erstens: Kennen Sie die Grenzen Ihres Bots. Ein Chatbot, der frei formuliert, wird irgendwann etwas Falsches sagen. Legen Sie fest, worüber er verbindlich Auskunft geben darf und wo er an einen Menschen übergibt. Preise, Verträge, Rechtsfragen gehören in die zweite Kategorie.

Zweitens: Machen Sie sichtbar, dass hier eine KI spricht. Ein klarer Hinweis schützt nicht vor Haftung, aber er ist ehrlich und wird Teil der kommenden Sorgfaltspflichten sein.

Drittens: Dokumentieren Sie, womit der Bot arbeitet. Welche Quellen, welches Modell, welche Prüfschritte. Wer das nicht weiß, kann im Streitfall nichts belegen.

Der Mensch bleibt in der Verantwortung

Ich beobachte diese Debatte weniger als Technikfrage. Sie ist eine Frage der Verantwortung. Eine KI kann formulieren, aber sie kann nicht haften. Am Ende steht immer ein Mensch, der entschieden hat, diesen Bot mit dieser Aufgabe auf diese Seite zu stellen.

Das Gutachten der Medienanstalten ist ein Anfang, kein fertiges Regelwerk. Es wird dauern, bis der Medienstaatsvertrag den Firmen-Chatbot erfasst. Warten Sie nicht darauf. Behandeln Sie jede Antwort Ihres Bots so, als hätten Sie sie selbst geschrieben. Denn genau so wird man sie Ihnen zurechnen.

 

Quellen

 

 

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